Die neue ZApprO

Es ist soweit. Heute ist der 1. Oktober 2020 und damit gilt die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO). Diese regelt u.a. ab sofort für internationale Zahnärzte und Zahnärztinnen erstmals deutschlandweit einheitlich die Rahmenbedingungen zur Erlangungen der deutschen Approbation. Dies geht in vielen Bundesländern mit einer schwierigeren und längeren Kenntnisprüfung einher. Eine gezielte und strukturierte Vorbereitung ist bei den gestiegenden Anforderung wichtig! Unsere Vorbereitungskurse findest du hier.

 

 

Die gesamte Kenntnisprüfung gliedert sich in drei Abschnitte, die nacheinander abgelegt werden müssen:

 

1.) schriftlicher Abschnitt

 

2.) mündlicher Abschnitt

 

3.) praktischer Abschnitt

 

Der jeweilige vorherige Abschnitt muss bestanden werden, um für die weitere Prüfung zugelassen zu werden. Dies bedeutet z.B. in Hessen, dass die Prüfung nicht mehr an einem Tag (alle drei Abschnitte) abgelegt werden kann, sondern zwischen den einzelnen Abschnitten bis zu drei Monate liegen können. Des Weiteren kann jeder einzelne Abschnitt bis zu zweimal wiederholt werden.

 

Eine weitere Neuerung der Approbationsordnung ist, dass explizit festgehalten wurde, dass Deutschkenntnisse bei der Gesprächsführung zu bewerten sind. Siehe § 115 (3) ZApprO.

 „In der Kenntnisprüfung hat die antragstellende Person zu zeigen, dass sie über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch in der zahnärztlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlich sind. „

Inhalt der Kenntnisprüfung

  • Zahnärztliche Prothetik, 
  • Kieferorthopädie,
  • Oralchirurgie, 
  • Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
  • Zahnerhaltung
    • Endodontologie
    • Kinderzahnheilkunde
    • Parodontologie 
    • Zahnhartsubstanzlehre
    • Prävention und Restauration
  • Fragen zur Notfallmedizin, klinischen Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und zu Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung
  • Es können weitere Themen nach Bedarf abgefragt werden // bzw. wenn Defizite z.B. durch ein Gutachten bekannt sind.

Schriftlicher Teil

 

„Im schriftlichen Abschnitt der Kenntnisprüfung hat die antragstellende Person unter Aufsicht eine schriftliche Behandlungsplanung für eine Befundsituation zu erstellen. Sie hat dazu auf der Grundlage der vorhandenen Modellunterlagen, des Röntgenbefundes, des Parodontalstatus und unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel innerhalb von 45 Minuten mindestens zwei Behandlungsvorschläge schriftlich zu entwickeln und zu begründen.“ (§116 ZApprO).

 

Mündlicher Teil

Der mündliche Teil ist ein Prüfungsgespräch, das alle oben aufgeführten Themen umfassen kann. Dieses dauert zwischen 60-90 Minuten. Dieses kann auch auf die Inhalte der Behandlungsplanung (schriftliche Prüfung) eingehen.

Praktischer Teil

Zahnärztliche Prothetik

  • Präparation und Abformung eines Zahnes für mindestens eine Verblendkrone und temporäre Versorgung des präparierten Zahnes
  • Präparation und Abformung eines Zahnes für mindestens eine Teilkrone
  • einfache zahntechnische Arbeit, zum Beispiel Erstellen von Modellen nach Abformung

Dauer circa zwei Stunden

 

 

Oralchirurgie und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie

  • Auswahl des sachgerechten Instrumentariums nach Vorgabe einer Behandlungssituation
  • richtiger Einsatz der Instrumente

Dauer circa eine Stunde

 

 

 

ZAHNERHALTUNG

  • Präparation mindestens einer großen, dreiflächigen Kavität im Seitenzahngebiet und Füllung mit einem plastischen Material
  • Präparation und Legen mindestens einer Kompositfüllung approximal im Frontzahngebiet
  • endodontische Behandlung eines natürlichen Zahnes zusammen mit den üblichen Maßnahmen wie Trepanation, Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung
  • Auswahl des sachgerechten parodontalen Instrumentariums nach Vorgabe einer Behandlungssituation
  • richtiger Einsatz der parodontalen Instrumente

Dauer zwei Stunden

 

Die neuen Anforderungen bedeuten in vielen Bundesländern eine deutliche Anhebung des Niveaus. Die einheitliche Regelung schafft Klar- und Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern und schiebt dem bisherigen unfairen Prozess einen Riegel vor. Unbeachtet von der Verschärfung der Kenntnisprüfung steigt die Durchfallquote sein Jahren stetig an! Um die Prüfungen zu bestehen, ist eine durchdachte Vorbereitung von Nöten, die weit vor der Einladung zur Prüfung beginnen muss. Hier gilt es sich trotz der Ungewissheit des Prüfungstermins diszipliniert und regelmäßig zu lernen!

Du möchtest eine gut strukturierte und persönlich betreute Vorbereitung machen? Dann wirf mal einen Blick in unser Kursangebot!

Du willst selber mal einen Blick in die neue ZapprO werfen? Diese findest du hier.

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35037 Marburg


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